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   BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91   

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https://dejure.org/1992,2816
BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91 (https://dejure.org/1992,2816)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1992 - 5 StR 652/91 (https://dejure.org/1992,2816)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1992 - 5 StR 652/91 (https://dejure.org/1992,2816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung bei der Strafzumessung im Jugendstrafrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 432
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
    Die Beurteilung dieser Frage erfordert eine wertende Gesamtwürdigung aller wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte (BGHR StGB § 13 II Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 28. August 1991 - 5 StR 345/91 -).
  • BGH, 30.08.1983 - 1 StR 159/83

    Jugendstrafe - Voraussetzungen § 21 StGB - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
    Mit der naheliegenden Frage, ob die Schuldfähigkeit der Angeklagten - wie bei der Nichtrevidentin T. - 9 gemäß § 21 StGB erheblich vermindert war, was bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern schon bei einem BAK-Wert unter 2, 0 Promille der Fall sein kann (vgl. BGH NStZ 1984, 75), hat sich der Tatrichter aber nicht auseinandergesetzt.
  • BGH, 24.04.1987 - 2 StR 156/87

    Umfang der Gesamtwürdigung alter Straftaten bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
    Bei der Einbeziehung früherer rechtskräftiger Urteile (§ 31 Abs. 2 JGG) muß sich die im Rahmen der Strafzumessung anzustellende Gesamtwürdigung auch auf die diesen zugrunde liegenden Straftaten erstrecken (BGHR JGG § 31 II Strafzumessung 1 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91 -).
  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91

    Einbeziehung eines rechtskräftigen Urteils - Anrechnung bereits verbüßten

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
    Bei der Einbeziehung früherer rechtskräftiger Urteile (§ 31 Abs. 2 JGG) muß sich die im Rahmen der Strafzumessung anzustellende Gesamtwürdigung auch auf die diesen zugrunde liegenden Straftaten erstrecken (BGHR JGG § 31 II Strafzumessung 1 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91 -).
  • BGH, 28.08.1991 - 5 StR 345/91

    Unzureichende Erörterung der zumutbaren Handlung im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
    Die Beurteilung dieser Frage erfordert eine wertende Gesamtwürdigung aller wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte (BGHR StGB § 13 II Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 28. August 1991 - 5 StR 345/91 -).
  • BGH, 08.09.1989 - 2 StR 207/89

    Hinweis auf die vermeintliche Rechtslage im Erwachsenenrecht bei der Prüfung

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
    Insoweit müssen aber Umstände, die im allgemeinen Strafrecht zu einer Strafrahmenmilderung führen, im Jugendstrafrecht mit ihrem vollen Gewicht bei der eigentlichen Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH StV 1989, 545).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Im Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 652/91 - (StV 1992, 432) betonte er, daß bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern bereits bei Blutalkoholkonzentrationen unter 2, 0%o eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit naheliegen könne, die durch Gesamtwürdigung aller Umstände zu prüfen sei.
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Dies läßt auf eine gesteigerte alkoholbedingte Einschränkung der Impulskontrolle und damit der Steuerungsfähigkeit des - zudem heranwachsenden (BGH StV 1992, 432; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96) - Angeklagten schließen.
  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 215/99

    Erforderlichkeit der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles bei der

    Auch wenn bei Anwendung von Jugendrecht nach der Regelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG die Strafrahmen des allgemeinen Teils nicht gelten, darf der Tatrichter die gesetzliche Bewertung der größeren oder geringeren Schwere des in der Straftat hervorgetretenen Unrechts, die in der Strafdrohung des allgemeinen Strafgesetzes ihren Ausdruck gefunden hat, nicht unbeachtet lassen (BGH NJW 1982, 393; StV 1992, 432; BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 minder schwerer Fall 1, 2 und 3; Senatsentscheidung vom 20.06.1997 - Ss 277/97).

    Das Tatgericht muss daher insbesondere auch prüfen und im Urteil darstellen, ob sich die Tat nach Erwachsenenstrafrecht als minder schwerer Fall darstellen würde (vgl. BGH StV 1992, 432; BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 minderschwerer Fall 3).

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

    Insoweit hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, daß bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern auch schon Blutalkoholwerte unter 2 %o zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen können (BGH StV 1984, 30; 1992, 432; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96).
  • OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
    a) Einen Widerruf des Straferlasses, wie ihn § 56 g Abs. 2 StGB für das Erwachsenenstrafrecht vorsieht, gibt es in der entsprechenden Vorschrift des Jugendgerichtsgesetzes (§ 26 a JGG ) nicht; im Jugendstrafrecht ist der Straferlaß unwiderruflich (vgl. BGH StV 1992, 432 ), da der hier vorherrschende Erziehungsgedanke dauerhafte und gesicherte Vorgaben für den Verurteilten erfordert.
  • BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93

    Voraussetzungen der Vornahme einer Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49

    Bundesgerichtshofs ist vom Tatrichter zur Beantwortung der Frage, ob eine Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, eine wertende Gesamtwürdigung aller wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte vorzunehmen (BGH NJW 1982, 393; BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 28. August 1991 - 5 StR 345/91 - BGH, Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 652/91 -).
  • AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende: Gewalt- oder Roheitsdelikt

    Dafür ist dieser Milderungsgrund jedoch mit seinem vollen Gewicht bei der Straffolgenentscheidung zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 08.09.1989 - 2 StR 207/89; BGH, Beschl. v. 17.03.1992 - 5 StR 652/91; OLG Zweibrücken, StV 1994, 599, 600).
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